Nach der Geburt: Wichtige Schritte und Dokumente für Neugeborene in Wien
- klaudia-rydzik
- 15. Okt. 2024
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 11. Dez. 2024
Hallo! In dieser Anleitung zeige ich dir, welche Schritte du nach der Geburt in Österreich unternehmen musst. Du erfährst alles von der Beantragung der Geburtsurkunde bis zur Anmeldung deines Babys.
In einigen Krankenhäusern in Wien, wie dem AKH oder SMZ Ost, gibt es den sogenannten Babypoint. Hier kannst du sogar einige Erledigungen direkt im Krankenhaus vornehmen – das ist besonders praktisch! Sollte dein Krankenhaus jedoch keinen Babypoint haben, kannst du viele dieser Aufgaben bei einem Termin beim Standesamt auf einmal erledigen. Dazu gehören die Geburtsurkunde, die Namensmeldung, die Wohnsitzanmeldung, die Vaterschaftsanerkennung und die Obsorgeregelung.
Geburtsanmeldung
Die gute Nachricht: Die Geburt wird automatisch vom Krankenhaus an das zuständige Standesamt gemeldet.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde erhältst du vom Standesamt des Bezirks, in dem das Krankenhaus liegt. Folgende Unterlagen werden benötigt:
Lichtbildausweise der Eltern
Meldezettel der Eltern
Geburtsurkunden der Eltern
Heiratsurkunde (wenn verheiratet)
Vaterschaftsanerkennung (wenn unverheiratet)
Die Urkunde kann persönlich abgeholt werden oder wird per Post zugeschickt.
Namensmeldung
Der Name des Kindes muss beim Standesamt gemeldet werden. Falls ihr ihn bei der Erstellung der Geburtsurkunde und Erledigung anderer Formalitäten noch nicht festgelegt habt, habt ihr einen Monat Zeit, um den Namen nachträglich zu melden.
Meldung bei der Sozialversicherung
Das Krankenhaus kümmert sich automatisch um die Meldung der Geburt bei der Sozialversicherung des Elternteils, bei dem das Kind mitversichert ist. Die e-card wird dir per Post zugeschickt.
Familienbeihilfe
In Österreich wird die Familienbeihilfe in der Regel automatisch nach der Geburt beantragt, sofern alle erforderlichen Daten vollständig vorliegen. Sollten Unterlagen fehlen, wird das Finanzamt die Eltern kontaktieren, um diese nachzufordern. Die Auszahlung erfolgt monatlich und dient als finanzielle Unterstützung für Eltern bei der Versorgung ihrer Kinder.
Wohnsitzanmeldung
Die Wohnsitzanmeldung kann beim Standesamt zusammen mit der Ausstellung der Geburtsurkunde erfolgen, wenn das Formular im Vorhinein ausgefüllt wurde; andernfalls muss sie innerhalb von 3 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus beim Meldeamt vorgenommen werden
Vaterschaftsanerkennung (bei unverheirateten Eltern)
Um die Vaterschaft anzuerkennen, müsst ihr einen persönlichen Termin vereinbaren – das geht beim Standesamt, einem Bezirksgericht oder bei einem Notar. Die benötigten Unterlagen sind:
Personalausweise oder Reisepässe der Eltern
Geburtsurkunden beider Elternteile
Meldezettel beider Elternteile
Geburtsurkunde des Kindes (wenn das Kind bereits geboren ist)
Beide Eltern müssen persönlich erscheinen, und die Erklärung wird schriftlich festgehalten. Die Vaterschaftsanerkennung beim Standesamt ist kostenlos.
Obsorgeregelung
In Österreich haben verheiratete Eltern automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Unverheiratete Eltern müssen die Obsorge regeln:
Gemeinsame Obsorge: Diese kann durch eine Erklärung beim Standesamt oder Gericht vereinbart werden. Das kann gleichzeitig mit der Vaterschaftsanerkennung erfolgen.
Alleinige Obsorge der Mutter: Wenn keine gemeinsame Obsorge vereinbart wird, erhält die Mutter automatisch das alleinige Sorgerecht.
Staatsbürgerschaftsnachweis
Wenn ein Elternteil die österreichische Staatsbürgerschaft hat, erhält das Kind ebenfalls die österreichische Staatsbürgerschaft. Der Nachweis wird beim Magistratischen Bezirksamt beantragt. Du benötigst:
Geburtsurkunde des Kindes
Staatsbürgerschaftsnachweis des österreichischen Elternteils
Meldezettel des Kindes
Lichtbildausweise der Eltern
Heiratsurkunde bzw. Vaterschaftsanerkennung
Eltern mit einer anderen Staatsbürgerschaft müssen den Staatsbürgerschaftsnachweis für ihr Kind bei der jeweiligen Botschaft beantragen.
Anmeldebescheinigung für EWR-Bürgerinnen und SchweizerInnen (nur wenn keine österreichische Staatsbürgerschaft vorhanden ist)
Die Anmeldebescheinigung für Neugeborene mit nicht-österreichischer Staatsbürgerschaft ist ein wichtiger Schritt, da die Familienbeihilfe ohne diese Bescheinigung nicht genehmigt werden kann. Es ist wichtig, gleich nach der Geburt einen Termin bei der zuständigen Stelle zu beantragen, da man mit längeren Wartezeiten rechnen muss.
Für die Bezirke 3, 4, 5, 6, 7, 8, 10, 11, 12, 13, 14 und 23 ist die Magistratsabteilung 35 in der Arndtstraße 67, Stiege 1, 1. Stock, 1120 Wien zuständig.Den Termin für diese Stelle kannst du hier vereinbaren: https://www.wien.gv.at/bkatermin/internet/Startseite.aspx?vkz=ma35&gf=r5vor
Für die Bezirke 1, 2, 9, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 oder 22 ist die Magistratsabteilung 35 in der Karmelitergasse 9, 1. Stock, 1020 Wien zuständig.Den Termin für diese Stelle hier: https://www.wien.gv.at/bkatermin/internet/Startseite.aspx?vkz=ma35&gf=r51vor
Bitte denk daran, dass alle Informationen auf meinen Erfahrungen basieren. Es ist immer gut, die genauen Anforderungen bei den zuständigen Behörden zu überprüfen, um sicherzugehen, dass alles aktuell ist. Ich hoffe, ich konnte dir einen Überblick über die notwendigen Erledigungen geben.
Weitere Informationen findest du hier:
https://www.wien.gv.at/amtshelfer/dokumente/aufenthalt/ewr/bescheinigungen/anmeldebescheinigung.html
Danke fürs Lesen und bis bald!

Nach der Geburt: Wichtige Schritte und Dokumente für Neugeborene in Wien
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